Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Seit 1. Januar 2023 müssen deutsche Unternehmen (ab 3.000 Mitarbeitenden) ihre Lieferketten strenger überwachen und umfassende Sorgfaltspflichten erfüllen. Es gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: Lieferkettengesetz). Wir haben uns für seine Einführung eingesetzt und den damaligen Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller aktiv unterstützt (siehe hier). Warum? Nur wenn alle Unternehmen nach den gleichen Regeln bezüglich Menschenrechte und Umwelt ihre Produkte produzieren lassen, kann Nachhaltigkeit und Fairness in die Lieferkette einziehen. Seit 17 Jahren transformieren wir Tchibo in Richtung Nachhaltigkeit. Unsere Erkenntnis: freiwilliges Engagement ist schön, aber damit sich wirklich etwas ändert, brauchen wir die gleichen Spielregen für alle! Das Lieferkettengesetz ist eine gute Grundlage, um Menschenrechte sowie Umwelt- und Klimaschutz in der deutschen Wirtschaft voranzubringen.
Die Menschenrechtsbeauftragten von Tchibo sind Johanna von Stechow und Pablo von Waldenfels, die den Bereich Unternehmensverantwortung gemeinsam leiten. Sie sind verantwortlich für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes und die Menschenrechtspolitik im Unternehmen, überwachen das menschenrechtliche Risikomanagement und berichten der Geschäftsführung darüber.
Wenn Ihr mehr über Johanna von Stechow und Pablo von Waldenfels erfahren wollt, hört in unseren Podcast rein.
Hier sind die Informationen bezüglich der Umsetzung des Lieferkettengesetzes bei Tchibo zusammengetragen.
Bei Rückfragen könnt Ihr Euch auch gerne an sustainability@tchibo.de wenden.
Die Grundsatzerklärung zu menschenrechtlicher und umweltbezogener Verantwortung befindet sich hier:
Wie das Beschwerdeverfahren bezüglich menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards funktioniert, erklären wir hier:
Welche Anforderungen unsere Zulieferer erfüllen müssen, steht in unserem Supplier Code of Conduct: